Für Fachkräfte

In unseren Heilpädagogisch Innenbetreuten Wohnen leben Mädchen und junge Frauen ab 16 1/2 Jahren.

Wir bieten Hilfen nach:

  • 27 SGB VIII „Hilfe zur Erziehung“ i.V.m. § 34 „Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen“
  • 41 SGB VIII „Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung“. Diese Hilfe wird in der Regel in Form eines verselbstständigenden Wohnens (Betreutes Wohnen, ambulant oder stationär) angeboten.
  • 35a SGB VIII „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“.
  • 30 SGB VIII „Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer“.

 

Was wollen wir bewirken?

  • Wir arbeiten mit den Jugendlichen und deren Eltern je nach Einzelfall, Bedarf und Möglichkeit im Rahmen der gemeinsamen Hilfeplanung hin auf das Ziel
    • Verselbstständigung der Jugendlichen in der eigenen Wohnung
    • Unter Umständen auch auf eine Rückführung in die Herkunftsfamilie

 

Für welche Zielgruppen halten wir das geeignete Angebot vor?

  • keine akut alkohol- oder drogenabhängige Jugendliche
  • keine akut suizidale Jugendliche
  • keine geistig- oder schwer körperbehinderte Jugendliche

 

Wie kann ich mich zusätzlich informieren?

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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