Wir bieten Hilfen nach:
- 27 SGB VIII „Hilfe zur Erziehung“ i.V.m. § 34 „Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen“
- 41 SGB VIII „Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung“. Diese Hilfe wird in der Regel in Form eines verselbstständigenden Wohnens (Betreutes Wohnen, ambulant oder stationär) angeboten.
- 35a SGB VIII „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“.
- 30 SGB VIII „Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer“.
Was wollen wir bewirken?
- Wir arbeiten mit den Jugendlichen und deren Eltern je nach Einzelfall, Bedarf und Möglichkeit im Rahmen der gemeinsamen Hilfeplanung hin auf das Ziel
- Verselbstständigung der Jugendlichen in der eigenen Wohnung
- Unter Umständen auch auf eine Rückführung in die Herkunftsfamilie
Für welche Zielgruppen halten wir das geeignete Angebot vor?
- keine akut alkohol- oder drogenabhängige Jugendliche
- keine akut suizidale Jugendliche
- keine geistig- oder schwer körperbehinderte Jugendliche
Wie kann ich mich zusätzlich informieren?
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.